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24th European Athletics Championships - Day Three

Bild: Getty Images

MeldePFLICHT?

Köln, 5. Februar 2019

Die Diskussion um die schwedische Langstreckenläuferin Meraf Bahta kochte zum ersten Mal bei den Europameisterschaften in Berlin so richtig auf. Die Athletin soll im Zeitraum von zwölf Monaten zwei Dopingkontrollen versäumt haben und dazu noch einmal gegen die Meldepflicht verstoßen haben.

In Deutschland sind bei gleichen oder ähnlichen Versäumnissen in der Vergangenheit sportartenübergreifend schon häufiger Sperren ausgesprochen worden. Bahta hingegen durfte in Berlin starten, gewann Bronze über 10.000 Meter. Zuständig für die Frage, ob die 29-Jährige gesperrt wird oder nicht, ist das schwedische Dopingkomitee. Es hat die Athletin – bislang ohne Nennung von Gründen – freigesprochen. Die nationale Anti-Doping-Agentur Schwedens legte daraufhin Berufung ein, der Fall liegt nun beim schwedischen Sportrat, der letzten nationalen Instanz in diesen Fällen. Innerhalb der nächsten Wochen wird laut Medienberichten ein finales Urteil erwartet.

Die Frage, ob Bahta gedopt hat oder nicht, ist von außen bislang nicht zu beurteilen. Wie das Beweismaterial aussieht, darüber darf in Schweden niemand sprechen – so sind die Verbandsregeln. Die mangelnde Transparenz in Schweden ist jedoch nur das eine Problem. Das andere ist, dass eine Suspendierung laut Sportrecht selbst bei mehrfachen Verstößen gegen die Meldepflicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes nicht zwingend ist.

Der Fall Bahta könnte Anstoß sein, diesen Punkt noch einmal neu zu diskutieren, meint

Daniel Becker