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IAAF Diamond League - Doha 2019

Bild: Getty Images

Korrekturschleife

Köln, 5. Juni 2019

Nun also doch wieder eine Wendung im Fall Semenya. Das Schweizerische Bundesgericht hat die vor Kurzem eingeführte Regel des Leichtathletik- Weltverbands, Hormonwerte zu regulieren, außer Kraft gesetzt (mehr dazu auf S. 3). Semenya dankte dem Gericht in einer ersten Stellungnahme: „Ich hoffe, dass ich nach meinem Einspruch wieder in der Lage sein werde, frei zu laufen“, sagte die mehrfache Weltmeisterin und Olympiasiegerin über 800 Meter. Das dürfte allerdings alles andere als einfach werden. Denn abgeschlossen ist der Fall mit dem neuen Gerichtsbeschluss noch längst nicht. Das IAAF-Reglement sei „vorerst“ nicht im Fall Semenya anzuwenden, erklärte ein Gerichtssprecher. Der Rest bleibt offen. Die „superprovisorische“ Anordnung, die hier zum Tragen kam, steht im schweizer Juristensprech für eine Verfügung, die ohne Anhörung der Gegenseite wirksam wird. Die IAAF muss sich nun bis zum 25. Juni äußern. Im Vorfeld des CAS-Urteils vor einigen Wochen hatte der Weltverband angekündigt, die Entscheidung des Sportgerichtshofes zu akzeptieren – egal, wie sie aus- fallen würde. Man darf gespannt sein, wie Coe und Co. nach der neuerlichen Wendung reagieren. Sicher dürfte sein, dass beide Seiten den Fall bis zu den Weltmeisterschaften in Doha gerne endgültig geklärt haben möchten. Gut möglich aber, dass das Bundesgerichts- Urteil nicht die letzte Wendung in der Causa Semenya war, meint

Daniel Becker